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Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse

Beantragen Sie einen Zuschuss der Pflegekasse bzw. Krankenkasse für Ihren Umzug und zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds – bis zu 4.000 Euro sind möglich!

Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten erstattet.

Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.

Umzugsgründe und Kostenträger


Können Barrieren in der Wohnung nicht mithilfe von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen überwunden werden, kommt ein Umzug in Frage. Auch eine bessere, beziehungsweise barrierefreie Infrastruktur in dem Wohnumfeld, die Nähe zu Angehörigen oder der Arbeitsstelle kann eine Motivation für einen Umzug sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Kostenzuschusses oder der vollständigen Kostenübernahme. Je nach Umzugsgrund sind verschiedene Kostenträger verantwortlich. Wichtig ist es bei allen, den Antrag zur Kostenerstattung oder zum Kostenzuschuss vor dem Umzug zu stellen.


Welche Umzugshilfen gibt es für pflegebedürftige
Menschen und Senioren?

Pflegebedürftige Menschen und Senioren mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, die von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Zuschüsse können auch für Umzüge genutzt werden und bis zu 4.000 Euro betragen.

Unser erfahrenes Team kümmert sich um den gesamten Umzug, einschließlich des Abbaus und Wiederaufbaus Ihrer Möbel. Bei Bedarf bieten wir auch einen Einpackservice an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren Umzug zu planen und Ihnen bei der Antragstellung bei der Pflegekasse behilflich zu sein.

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können:
  • Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte
  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers
  • Ein- und Umbau von Mobiliar
  • fester Einbau bestimmter technischer Hilfen
  • Umzugskosten und mehr...

Krankenkassenumzüge mit Profis


Als professionelles Umzugsunternehmen mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie einen Krankenkassenumzug durchführen möchten. Unser Team bietet Ihnen sämtliche Leistungen für Ihren Umzug. Wir kümmern uns auch um die Abrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie unseren Profis!

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Umzüge mit Kostenübernahme
durch die Pflegekasse

Die Kosten für einen Umzug müssen Sie in manchen Fällen nicht selbst tragen. Wer Unterstützung vom Jobcenter erhält oder als Pflegefall eingestuft ist, kann unter Umständen eine Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Zuschuss für einen Umzug von der Krankenkasse.


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Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?

Die Zuschussgewährung durch die Krankenkasse kommt nicht für alle in Frage. Grundvoraussetzung für die Zahlung ist die Anerkennung des Pflegefalls. Dabei erfolgt die Kostenübernahme nicht durch die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Da diese oftmals Hand in Hand arbeiten, wird diese Form der Umzugskostenbeihilfe gerne verwechselt. Wobei stets von Fall zu Fall geprüft wird, ob die Anforderungen für einen Zuschuss für einen Krankenkassen-Umzug erfüllt sind.

Wie viel Zuschuss erhalten Sie von der Krankenkasse?

In Deutschland ist im §40 Abs. 4 SGB IX geregelt, wer die Umzugshilfe in anspruch nehmen datf und was dafür benötigt wird. Dort ist die Pflegekasse erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten für einen Krankenkassen-Umzug übernimmt.

er Umzugszuschuss kann maximal 4.000€ pro pflegebedürftige Person betragen. Der Wohnungswechsel für ein älteres Pärchen  kann demnach mit doppelt so viel Geld bezuschusst werden.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Die Zuschussgewährung für einen Krankenkassenumzug erfolgt nach individueller Prüfung. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen. Idealer Weise müssen Sie nur einen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen vorlegen.

Alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick:

  • Sie müssen einen Pflegegrad von 1 bis 3 besitzen.
  • Sie sind bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig.
  • Ihre Wohnung lässt sich nicht an Ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Sie sind selbst nicht in der Lage den Umzug durchzuführen.

Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben der pflegebedürftigen Person zu erleichtern. Dabei steht es den Krankenkassen zu, vorab die ins Auge gefasste Wohnung zu überprüfen.

Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende Leistungen:

  • Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
  • Arbeitslöhne der Umzugshelfer
  • Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
  • Verdienstausfall für die beim Umzug behilflichen Familienmitglieder, Bekannten und Freunde
  • Materialkosten (Kartons etc.)
  • Anfallende Gebühren (bspw. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der alten Wohnung)

Diese Punkte verstehen sich alle als „Kann“-Bestimmung und werden von der Krankenkasse individuell festgelegt. Somit variiert auch die am Ende ausbezahlte Summe. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen.


Welche Angaben benötigt die Pflegekasse zur Bearbeitung Deines Antrags?


Ob als Formular, formlos oder direkt online: Die folgenden Angaben muss Dein Antrag bei der Krankenkasse auf jeden Fall enthalten:

  • Vor- und Deinen Nachnamen (beziehungsweise den vollständigen Namen der Person, für die Du den Zuschuss beantragst),
  • Aktuelle, vollständige Anschrift,
  • Versichertennummer,
  • Kontoverbindung (oder – falls Du bereits alles organisiert hast – die der Firma/Firmen, die Du mit dem Umzug und eventuellen Umbauten betrauen möchtest),
  • eine genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen (falls in Deiner neuen Wohnung noch welche vorgenommen werden müssen)
  • die Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen,
  • bereits eingeholte Kostenvoranschläge,
  • Angaben darüber, ob Du bereits zu einem früheren Zeitpunkt den einen oder anderen Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten hast.



Sie wollen wissen, wie das funktioniert?

Dann melden Sie sich doch für ein kostenfreies Beratungsgespräch bei uns!

Wir klären in einem kurzen Telefonat, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten haben und in welcher Höhe dieser Zuschuss gezahlt werden kann.

Wenn Sie es wünschen, dann kümmern wir uns im Anschluss auch um die Beantragung und Durchsetzung des Zuschusses bei Ihrer Pflegekasse. Ganz unkompliziert und ohne Risiko!


Klicken Sie hier : Kontaktformular


Weitere Relevante leistungsträger bei Umzüge und Entrümpelungen 


Nicht nur die Pflegekasse kann dir bei einem bevorstehenden Umzug finanziell behilflich sein. Eventuell fällst du unter das Bundesversorgungsgesetz und kannst dir darüber weitere Umzugshilfe organisieren.

Auch eine gesetzliche oder private Unfallversicherung kommt eventuell für die Umzugskosten auf. Berufstätige Personen mit Pflegegrad können sich zudem beim Jobcenter erkundigen.

Am Ende kommunizieren die verschiedenen Leistungsträger miteinander. Um die gesetzlichen Vorgaben für den Zuschuss zu erfüllen und die Aufteilung der Kosten zu vereinbaren.


Fazit: Wer einen Seniorenumzug-Zuschuss benötigt, hat mehrere Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Kundenberater unseres Umzugsunternehmens helfen Ihnen bei Bedarf gern bei der Stellung der notwendigen Anträge.

Welche Umzüge werden bezuschusst?

  • Umzug ins betreute Wohnen / Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.


  • Erstberatung und Umzugsplanung individuell und kompetent

    Bestandsaufnahme – kostenloses, unverbindliches Angebot

    Verpacken & Gestellung von Packmaterial

    Kartonagen – Kartons in verschiedenen Größen

    Kleiderboxen, Seidenpapier, Haftaufkleber zur Kennzeichnung

    Luftpolsterfolie, Kleberollen, Schutzhüllen

    Halteverbote / Sondergenehmigungen

    Umzugsdurchführung

    Beladen / Entladen

    Transport (luftgefederte Umzugs-LKW mit Spezialaufbau)

    Gestellung eines Möbelaußenliftes (bis 30m)

    Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)

    • Möbelmontagen (Kleiderschrank, Betten und mehr)

      Kunsttransport/
      Pflanzentransport

      Lagerung – sicher sauber und übersichtlich

      Transport- und Lagerversicherung

      Umzugsnachbereitung

      Umweltgerechte Entsorgung von Packmaterial

      Entsorgung von EDV-Schrott, Sperrmüll, Sondermüll

      Haushaltsauflösungen

      Übergabe besenrein vom Keller bis zum Dachboden


      Besenreine Wohnung nach dem Umzug

      Wohnungsübergabe an den Vermieter als Sonderleistung möglich.

Vorteile von behindertengerechten Wohnungen und Häusern:


  • Im Ernstfall kann schnell agiert und mühelos ein weiteres Wohnen in den eigenen vier Wänden gewährleistet werden
  • Geringere Umbaukosten, wenn Barrierefreiheit schon im Vorfeld in die Planung mit einbezogen wurde
  • Auf eine Betreuung im Heim kann unter Umständen komplett verzichtet oder zumindest zeitlich verzögert werden.
  • Mehrwert durch großzügigere Gestaltung der Wohnung
  • Eventuell Zuschüsse vom Staat
  • Mehrwert beim Verkauf der Immobilie

Für Umzugsunternehmen in Düren gibt es nicht nur sehr viele gesetzliche Vorschriften, Normen und Standards sondern auch staatliche Zuschüsse. Einen breiten Überblick kann Ihnen auch ein guter Architekt geben, auch die Pflegestützpunkte beraten zum Thema “behindertengerechter Wohnungsumbau”. Außerdem finden Sie in meinen Buchempfehlungen auch noch entsprechende Anregungen.

Glücklich

Glücklich allein ist die Seele, die liebt.

Die Zeit

Zeit, die wir uns nehmen, ist Zeit, die uns etwas gibt.

Gelassenheit

Ein Fluss durchschneidet einen Felsen nicht wegen seiner Kraft, sondern wegen seiner Beharrlichkeit

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